Eingabe an den Landesrechnungshof Berlin

05.08.2025 Die BI Grüner Kiez Pankow hat folgende Eingabe an den LRH Berlin geschickt:

Eingabe wegen unverhältnismäßiger Ausgaben der GESOBAU AG für
Absperrung und Überwachung von Höfen in der Ossietzkystraße, Berlin-Pankow
sowie mit einem Bauvorhaben verbundene Rechtsstreitigkeiten

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich im Namen der Bürgerinitiative Grüner Kiez Pankow eine Eingabe machen, die
sich auf die aus unserer Sicht fortdauernde Verschwendung öffentlicher Mittel durch die
landeseigene Wohnungsbaugesellschaft GESOBAU AG bezieht.

Seit Oktober 2023 werden im Bereich der Kavalierstr./ Ossietzkystrasse zwei Höfe – inklusive
eines vormals öffentlichen Spielplatzes – durch Bauzäune abgesperrt und überwacht.
Zwischen Oktober 2023 und Oktober 2024 fand die Überwachung rund um die Uhr durch einen
von der Gesobau AG beauftragten Sicherheitsdienstleister mit Personal statt– inklusive dafür
notwendiger Infrastruktur (Personal-Häuschen und WC auf jedem Hof). Seitdem erfolgt eine
Überwachung mit Videotechnik.

Bauvorbereitende Tätigkeiten bzw. Bautätigkeiten fanden zu keinem Zeitpunkt und finden auch
weiterhin nicht statt, da umweltrechtliche Auflagen bzw. die Voraussetzungen für einen Baubeginn
nicht erfüllt sind. Darüber waren Rechtsstreitigkeiten mit dem Bezirk bzw. Umweltverbänden
anhängig und noch ist offen, ob aufgrund eines anhängigen artenschutzrechtlichen
Ausnahmeverfahrens die Voraussetzungen für den Baubeginn in naher Zukunft überhaupt erfüllt
sein werden.

Allein die Kosten für die geschilderten Überwachungs- und Absperrmaßnahmen beliefen sich nach
übereinstimmenden Medienberichten und unseren Schätzungen auf mehr als 1 Mio. EUR –
finanziert aus Mitteln eines landeseigenen Unternehmens!

Der für das Bauvorhaben zuständige Bezirk stufte das Bauvorhaben bereits 2019
(Maximalvariante) nach § 34 BauGB als nicht genehmigungsfähig ein und beschloss die
Aufstellung eines B-Plans 3-88B, welcher der GESOBAU AG den geplanten Neubau in ähnlichem
Umfang, aber mit anderer Kubatur ermöglicht hätte. Die Realisierung eines solchen weniger
massiven Bauvorhabens wäre unstreitig und damit schnell umsetzbar gewesen. Die GESOBAU
AG hat stattdessen für das umstrittene Vorhaben eine Baugenehmigung nach Sonderbaurecht (§
246 BauBG) beim Senat eingeholt. Das Festhalten am Maximalvorhaben erforderte nach
geltendem Naturschutzrecht aufgrund der schwerwiegenden Eingriffe in bestehende
Habitatstrukturen ein umfangreiches artenschutzrechtliches Ausnahmeverfahren sowie zusätzliche
kostenintensive Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen, deren Funktionalität nicht absehbar ist.

Diese umweltrechtlichen Aspekte wären bei einer baulichen Realisierung gemäß B-Plan 3-88 B
mitbedacht gewesen, sodass weder vergleichbare Zusatzkosten für spezielle Maßnahmen, noch
eine vergleichbare Verzögerung zu erwarten gewesen wäre. Hinzu kommt, dass die
Rechtsstreitigkeiten/ Klageverfahren mit benachbarten Eigentümern und Naturschutzverbänden
bei dieser Kompromisslösung ebenfalls vermeidbar gewesen wären. Frühzeitige Umplanungen im
Sinne des B-Plans wären nicht nur städtebaulich sinnvoll, sondern auch wirtschaftlicher gewesen.
Es handelt sich damit um ein kostenintensives und vollkommen unverhältnismäßiges Vorgehen
einer landeseigenen Gesellschaft, die ihre Bewohner*innen ausgegrenzt und ihnen – in Anbetracht
von Größe und Struktur der Bestandsbauten (mit kleinen Wohngrundrissen) – die notwendigen
grünen Höfe entzieht und den umliegenden Kindertagesstätten die benötigten Spielflächen
vorenthält.

Die GESOBAU AG wurde kürzlich vom Bezirksamt Pankow aufgefordert, den Bauzaun um den Spielplatz herum zu entfernen, um die Nutzung des Spielplatzes für die Kinder zu ermöglichen.
Die GESOBAU AG ist dieser Aufforderung bislang nicht nachgekommen, sondern ignoriert sie.

Durch ihr Verhalten generiert die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft weitere erhebliche
Kosten bzw. Ausgaben, die aus unserer Sicht eine unsachgerechte Verwendung landeseigener
Haushaltsmittel darstellt und mit dazu beiträgt, dass dringend benötigte Gelder für die Sanierung
und den Bau neuer Schulen, Schwimmhallen und Kitas oder für Investitionen in die marode
Berliner Infrastruktur fehlen.

Wir bitten Sie daher eindringlich, die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit dieser Ausgaben zu prüfen und dahingehend Einfluss zu nehmen, weiteren Schaden vom Land Berlin und den Bewohnern abzuwenden.

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