Haben Bürger im Osten Berlins weniger Rechte?

Hier findet Ihr die Stellungnahme des Berliner Bündnis Nachhaltige Stadtentwicklung, dessen Mitglied wir sind, zu den massiven Nachverdichtungen in Ostberlin nach § 34 BauGB:

Bezugnehmend auf den offenen Brief der Bürgerinitiative Vesaliuskiez an Senator Geisel und der
Antwort des Senators im Artikel Christian Hönickes im Tagesspiegel vom 06.01.22 sehen wir als
Berliner Bündnis Nachhaltige Stadtentwicklung Grund zu einer Klarstellung.
Das Berliner Bündnis Nachhaltige Stadtentwicklung hat derzeit 27 Mitgliedsinitiativen. Von diesen
sind 20 von der zerstörerischen Nachverdichtung ihrer zur Wohnanlage mitgeplanten und
mitgebauten grünen Sozialflächen mit Bäumen und Spielplätzen betroffen. Von diesen 20 Initiativen sind 16 im Ostteil der Stadt angesiedelt.


Die Nachverdichtung dieser Wohnanlagen findet im Ostteil in den allermeisten Fällen nach §34
Baugesetzbuch (BauGB), dem sog. Lückenschlussparagrafen, statt. Dieser Paragraf ist kurz nach dem zweiten Weltkrieg eingeführt worden, um die entstandenen Baulücken zu schließen. Frei nach dem Motto: links ein Gründerzeithaus, rechts ein Gründerzeithaus, in der Mitte war mal ein
Gründerzeithaus, dass jetzt in Schutt und Asche liegt. Wer könnte was dagegen haben, wenn in
dieser Lücke ein neues Haus entsteht, dass sich an die Gebäude links und rechts anpasst?


Als ebensolche Baulücke wird aber seit der Wende der ganze Osten Berlins behandelt. Alles
„unbeplanter Innenbereich“, also ein Bereich in der Stadt, für den es nie vorher Planungen gegeben hat. Alle doch vorhandenen Planungen aus der Zeit vor der Wende, sei es aus DDR-Zeiten oder aus den Zeiten davor, werden als nicht gültig angesehen. Viele unserer Initiativen haben in den Berliner Archiven die Bebauungspläne ihrer Wohnanlagen gefunden, samt Mit-Planungen der Straßen und Wohnwege und der Grün- und Spielflächen.


Die Mitglieder des BBNS teilen die Auffassung, dass das Baugesetzbuch mit der Herstellung der
deutschen Einheit im Oktober 1990 uneingeschränkt Geltung erlangt hat. Und dass genau deshalb
alle früheren verbindlichen Bauleitlinien Ostberlins gesetzlich übergeleitet sind. Die Behauptung, die Wohngebiete und Großsiedlungen im Ostteil der Stadt seien „unbeplante Innenbereiche“ und
deshalb nach § 34 BauGB bebaubar, sehen wir als falsch an.


Am letzten Julitag 1990 machte in den Bezirken der DDR die Bauplanungs- und
Zulassungsverordnung (BauZVO) mit § 64 Absatz 3 die Weitergeltung früherer, „zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bestehender“ verbindlicher Bauleitlinien von der Zustimmung der Gemeinden abhängig. Und das Überleitungsrecht des § 246a Absatz 4 BauGB verlängerte dann die Frist, in der die Gemeinden mit Genehmigung der Kommunalaufsicht Bebauungspläne überleiten konnten, bis Ende Juni 1991.
Die Stadtverordnetenversammlung von Berlin hatte aber den Stadtbezirken am 23. Juli 1990 eine
Verfassung gegeben. Das machte das Kommunalverfassungsgesetz der DDR von Mai 1990 in Berlin unanwendbar. Deshalb fehlte dem Ministerrat der DDR Ende Juli 1990 die gebotene gesetzliche Verordnungsermächtigung, um dieser BauZVO in Berlin Rechtskraft zu geben. Folglich sind die früheren Bauleitplanungen automatisch, also auch ohne die Zustimmung der Gemeinde, übergeleitet worden.


Dennoch soll ganz Ostberlin – und eben nur Ostberlin – als planlose Baulücke gelten. Alle anderen
ostdeutschen Städte und Gemeinden wurden durch Anwendungserlass instruiert, wie sie die
früheren Planungen in das jetzige Recht überführen konnten.


Es war zuerst Stadtbaudirektor Hans Stimmann, der vor 30 Jahren Berlins ganze Mitte zur Baulücke erklärte, um Grundstück für Grundstück an Investoren aus aller Welt preiszugeben.
Dass die Regierungsparteien diese rechtlich haltlose Auffassung ungleichen Bauplanungsrechts im
Westen und Osten der Stadt zur Grundlage ihrer Bau-Klotz-Politik der Nachverdichtung machen, ist ein Skandal.


Nun will offenbar auch Senator Andreas Geisel die Prüfung der Rechtsfragen umgehen.
Daher fordern wir das Abgeordnetenhaus von Berlin auf, die Initiative zu ergreifen! Wir fordern,
dass der Stadtentwicklungsausschuss eine Anhörung zur Rechtslage 1990/91 und heute
anberaumt!
Von der grünen Umweltsenatorin Bettina Jarasch fordern wir, dass ihr Senat als Obere
Naturschutzbehörde die Unteren Naturschutzbehörden in den Bezirksämtern anweist, vorläufig
keine Ausnahmegenehmigungen vom Baum- und Artenschutz zu erteilen und bereits erteilte
Entscheidungen auszusetzen. Denn jede Baumfällgenehmigung ist rechtswidrig, die sich auf die
falsche planungsrechtliche Stellungnahme des Fachbereiches Stadtplanung bezieht, es wären die
Areale nach § 34 BauGB bebaubar.
Die linke Justizsenatorin Lena Kreck fordern wir auf, die Kapazität ihrer Senatsverwaltung in die
verfassungs- und bauplanungsrechtliche Prüfung der Rechtslage einzubringen.


Denn jeder Bürger in Deutschland hat das gleiche Recht auf geordnete Planung seines Kiezes, seiner Stadt nach den vorhandenen Bedürfnissen! Mit gesetzlich festgeschriebener Bürgerbeteiligung, mit Umweltgutachten, Verkehrsgutachten, Gutachten über die grüne und soziale Infrastruktur des Kiezes und das Weiterentwickeln all dieser Strukturen; erst Recht angesichts neuer Herausforderungen, wie sie Pandemie und Klimawandel mit sich bringen!


Berlin, 12. 01. 2022
Berliner Bündnis Nachhaltige Stadtentwicklung
https://www.nachhaltigestadtentwicklung.berlin/

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