Keine Berechtigung für Baufreigabe am Pankower Schlosspark!

Artenschutz immer noch nicht ausreichend berücksichtigt bei Gesobau-Projekt

Gemeinsame Erklärung der Umweltverbände BUND Berlin, NaturFreunde Berlin, BLN und der BI „Grüner Kiez Pankow“

Berlin, 10. November 2024

Für die Freigabe des Bauvorhabens der Gesobau an der Ossietzkystraße durch das Bezirksamt Pankow aufgrund der bisher umgesetzten Maßnahmen besteht derzeit keine Berechtigung. Daher haben die Umweltverbände BUND Berlin, NaturFreunde Berlin und die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft für Naturschutz dieses Wochenende gemeinsam eine ablehnende Stellungnahme gegen die beabsichtigte artenschutzrechtliche Freigabe durch die Naturschutzbehörde des Bezirksamts eingelegt.

Die vom Vorhabenträger zugrunde gelegten Untersuchungen erfassen nicht alle auf dem Areal vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, weswegen die bisher getroffenen und umgesetzten Artenschutzmaßnahmen auch nicht ausreichend sein können. In den Ausgleichsberechnungen wurden unerlaubt Gartenflächen von privaten Eigentümern mitberücksichtigt und dürfen nicht angerechnet werden. Die bisher stattgefundenen Ausgleichspflanzungen sind noch sehr jung und bei weitem keine Ersatzhabitate für die vorkommenden Vogelpopulationen.

Die Umweltverbände werden weitere juristische Maßnahmen prüfen lassen, sollte die Genehmigung laut aktuellem Stand erteilt werden.

Leider zeigt sich auch bei diesem Projekt das wiederkehrende Muster in dieser Stadt bei Bauvorhaben: Es wird ein viel zu oberflächliches Artenschutzgutachten vom Vorhabenträger angefertigt, das nach der Intervention von Naturschutzverbänden überarbeitet werden muss. Die damit einhergehenden verpflichtenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Bundesnaturschutzgesetz werden dann nur unvollständig und/oder nicht rechtzeitig umgesetzt, weswegen die Naturschutzverbände erneut intervenieren müssen.

Dann heißt es aus der Politik der Natur- und Artenschutz wäre der Grund für die Bauvorzögerungen. Die Gründe für die Verzögerungen liegen aber in der Unkenntnis der Gesetze oder im ausgeprägten Unwillen, sie auch zu befolgen.

Dazu Dirk Schäuble, Naturschutzreferent beim BUND Berlin: „Natürlich bewegen sich die Naturschutzverbände im gesetzlichen Rahmen und müssen eingreifen, wenn die einschlägigen gesetzlichen Regelungen des bundesdeutschen und europäischen Artenschutzrechts durch den Bauherrn nicht befolgt werden. Dass selbst bei Vorhaben der öffentlichen Hand immer wieder die geltende Gesetzgebung nicht berücksichtigt wird, ist erschreckend und wirft Fragen auf. Die geplanten Änderungen im Rahmen des Schneller-Bauen-Gesetzes werden an der Verpflichtung, das Bundesnaturschutzgesetz und weitere zu befolgen, nichts ändern. Wenn die geltenden Gesetze – auch aus dem Natur- und Artenschutz – von Anfang an berücksichtigt werden, kommt es auch nicht zu Verzögerungen der Bauvorhaben.“

Dazu erklärt Uwe Hiksch, NaturFreunde Deutschlands: „Gerade hat der aktuelle Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zum Jahn-Sportstadion deutlich aufgezeigt, dass notwendige vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen auch Wirkung entfalten müssen. Wenn solche Maßnahmen nicht ausreichend umgesetzt werden, führt das wie beim Jahn-Sportstadion zu einer Untersagung von Bauleistungen. Die Naturschutzverbände erwarten deshalb vom Bauherrn, dass endlich alle notwendigen Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. Bevor diese wirksam werden, ist eine konkrete Umsetzung der Planungen nicht mit dem Artenschutz vereinbar.“

Das Bauvorhaben an der Ossietzkystraße bedarf einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung, die jetzt übergangen werden soll. Wir fordern die weniger zerstörerische und artenfreundliche Kompromissvariante des bezirklichen B-Plans umzusetzen. Bei nur 14 zu fällenden Bäumen (statt bislang 60) würden in etwas kleineren Gebäuden an intelligenteren Standorten in den zwei Höfen 70 statt momentan 99 Wohnungen entstehen.

Ausdrücklich schreibt das Gesetz vor, das im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung naturverträglichere Varianten geprüft werden müssen. Werden diese nicht umgesetzt, kann eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nicht erteilt werden.

Dazu erklärt Britta Krehl, Sprecherin der Bürgerinitiative „Grüner Kiez Pankow“: „Die Anwohner laufen kopfschüttelnd an den dürren Ästchen der neugepflanzten Sträucher vorbei. In diese spillerigen Sträucher wird wohl kein Vogel einziehen. Niemand kann verstehen, dass diese wenigen magersüchtigen Pflanzungen die 60 alten, großen Bäume und die ebenso alten, dichtgewachsenen, mannshohen Buschhabitate ersetzten sollen, für die eine Rodung geplant ist.“

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