„Skandal im Schloßparkkiez: Mieser Etikettenschwindel von Gesobau und Geisel“
27. Februar 2023
Die Linke I Bezirksveraband Pankow
Skandal im Schloßparkkiez: Mieser Etikettenschwindel von Gesobau und Geisel
Seit über vier Jahren wird über ein Wohnungsbauvorhaben der Gesobau in der Wohnanlage Kavalier-/Ossietzkystraße gestritten. Anwohnende und Bezirkspolitik bewerten das Vorhaben als rücksichtslos im Hinblick auf die Wohn- und Lebensqualität und die Erfordernisse des Klimaschutzes.
Der Bezirk hatte ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet, um im Wohngebiet am Schlosspark eine nachhaltig soziale und ökologische Gebietsentwicklung zu sichern. Diese demokratische Meinungsbildung versucht die Gesobau in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zu sabotieren. Sie stellte im Dezember 2022 einen Bauantrag auf Errichtung zweier Flüchtlingsunterkünfte, der identisch mit ihrer abgelehnten Wohnhausplanung ist.
Diesen Antrag hat die Gesobau bei der Senatsbauverwaltung gestellt, da gemäß eines befristeten Sonderbaurecht dafür der Senat zuständig sein kann. Senator Geisel (SPD) erklärte im Januar, dass die Senatsbauverwaltung dem Antrag stattgeben würde. Die Gesobau teilte den Mieter*innen der Wohnanlage im Februar mit, dass man die alte fertige Wohnhausplanung an die neue Nutzung als Unterkunft für Geflüchtete angepasst habe.
Dieses Vorgehen von Gesobau und Senatsbauverwaltung ist politisch, moralisch und rechtlich inakzeptabel. Die Notlage der Geflüchteten wird instrumentalisiert, um ein Bauvorhaben durchzusetzen, das mit guten Gründen von der Anwohnerschaft und den bezirklichen Gremien als unverträglich abgelehnt wird. Dabei versucht man, die demokratische Willensbildung auszuhebeln und das Sonderbaurecht nach § 246 BauGB entgegen den Zielen des Gesetzgebers zu missbrauchen. Denn die Anwendung darf nur erfolgen, „soweit dringend benötigte Unterkünfte im Gebiet der Gemeinde, in der sie entstehen sollen, nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können“. Gleich ob man Pankow oder Berlin als Bezugsgebiet nimmt, ist diese Voraussetzung nicht gegeben. Sinn dieses temporären Sonderbaurechtes ist es, in einer Notsituation kurzfristig Flüchtlingsunterkünfte schaffen zu können. Wobei auch reversible Verschlechterungen der städtebaulichen Situation in Kauf zu nehmen sind. Die Gesobau und Senatsbauverwaltung handeln rechtsmissbräuchlich, indem sie ein schon lange verfolgtes, nicht genehmigungsfähiges Wohnungsbauvorhaben umetikettieren. Ein neuerlichem Etikettenwechsel steht nach Errichtung der fünfgeschossigen Häuser in den dann zerstörten grünen Innenhöfen der Wohnanlage nichts mehr im Wege.
Die LINKE Pankow und die Linksfraktion in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) haben in einer gemeinsamen Stellungnahme die Senatsbauverwaltung und die Gesobau aufgefordert, den Bauantrag für die umetikettierten Gebäude zurückzuziehen und ein Moratorium für Baumfällungen in den grünen Höfen der Wohnanlage zu erlassen. Das bezirkliche Bebauungsplanverfahren ist von der Gesobau zu respektieren und deren Ergebnisse abzuwarten. Die BVV Pankow hat auf Initiative der Linksfraktion Ende Januar einen entsprechenden Beschluss mit sehr großer Mehrheit gefasst.
Michail Nelken