Unsere Einwohneranfrage zum Antrag der Gesobau AG auf artenschutzrechtliche Ausnahme und die Antwort

03. 07. 2024 Die zweite Einwohneranfrage, die wir dem Bezirksamt auf der 24. ordentlichen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin stellten, lautet wie folgt. Die Antworten von Stadträtin Anders-Granitzki sind in fett angegeben. (Die Antworten sind aus den eigenen Mitschriften nach bestem Wissen und Gewissen wieder gegeben.)

Bebauung Grünflächen/Spielplatz Kavalierstrasse durch GESOBAU

Um ihr Bauvorhaben umsetzen zu können, hat die Gesobau AG einen Antrag auf Erteilung einerartenschutzrechtlichen Ausnahme gestellt. Mehrere Umweltverbände sind der Auffassung, dass die Ausnahme nicht erteilt werden darf wegen des drohenden Verlusts an Arten und Stadtnatur und fordern eine Umplanung in Richtung des B-Plan-Entwurfs. Die bislang umgesetzten Ausgleichsmaßnahmen sind augenscheinlich unzureichend und/ oder nicht funktionabel. Die frisch gepflanzten spärlichen Sträucher und jungen Bäume in geringer Anzahl werden ganz offensichtlich nicht die zur Fällung vorgesehenen 60 hochgewachsenen Bäume und dicht gewachsenen Buschhabitate ausgleichen können. Wir würden gern erfahren, wie die Haltung des Bezirksamtes in diesem Konflikt ist:

1. Wann ist mit einer Entscheidung im artenschutzrechtlichen Ausnahmeverfahren zu rechnen?

Antwort: Die von der Gesobau eingereichten Unterlagen befinden sich noch in der Prüfung. Daran sind mehrere Fachämter und Geschäftsbereiche beteiligt. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen.

2. Kann das Bezirksamt schon abschätzen, ob die Ausnahme erteilt oder verwehrt wird?

Antwort: Nein, weil die Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahme hochgradig umstritten ist, muss das Bezirksamt genau und gewissenhaft prüfen.

3. Hat die Gesobau AG schon einen Antrag auf Beseitigung der Vegetation in der Vegetationsperiode gestellt?

Antwort: Nein, das wäre in diesem Fall, aufgrund des öffentlichen Interesses, weil hier Flüchtlingsunterkünfte gebaut werden sollen und der Dringlichkeit des Vorhabens, auch nicht notwendig. Hier wäre kein gesonderter Antrag zu stellen.

4. Müssten vor Entscheidung über einen solchen Fällantrag die Umweltverbände beteiligt/ angehört werden?

Antwort: Nein, die Fällung in der Vegetationsperiode, also zwischen dem 1. März und dem 30. September, wird nach §39 Abs. 5 Nr. 2 BNatG unter die Legalausnahme fallen. Hierzu ist keine Mitwirkung, Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände nötig.

(Die Antworten sind aus den eigenen Mitschriften nach bestem Wissen und Gewissen wieder gegeben.)

DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR AUSNAHMEN DES § 39 ABS. 5 SATZ 2 LIEGEN HIER NICHT VOR!!!

PLANT DIE GESOBAU AG DAS FÄLLMASSAKER IN DEN SOMMERFERIEN???

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