Forderungen an die Koalitionsverhandelnden

02.11.2026 Unser großes berlinweites Bündnis von fast 50 Initiativen hat ein Forderungspapier an die Koalitionsverhandelnden geschickt:

UNSERE FORDERUNGEN FÜR DEN KOALITIONSVERTRAG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 20. September haben die Berlinerinnen und Berliner einen stadtentwicklungspolitischen Kurswechsel gewählt! 

Die Menschen in Berlin erwarten einen Neuanfang für einen gerechten und nachhaltigen Umgang mit ihrem Lebensraum – statt wieder ihre vielschichtigen Belange dem Bauen, bauen, bauen-Paradigma zu opfern.

Die Menschen in Berlin erwarten eine Neuausrichtung der Stadtplanung – weg von völlig überhöhten Zielzahlen für den Wohnungsneubau, Wild-West-Bauen ohne Beachtung der infrastrukturlichen Belange der Menschen vor Ort und Narrenfreiheit für die Bauherren.

Im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung, die die aktuellen und künftigen Bedarfe der Menschen in unserer Stadt berücksichtigt, haben wir unabdingbare Forderungen entwickelt, die in den Koalitionsvertrag aufgenommen werden müssen.

Wir wünschen der zukünftigen Koalition erfolgreiche Verhandlungen und uns allen ein Gesamtergebnis, welches den Menschen in Berlin Optimismus für eine lebenswerte, zukunftsfähige und starke Stadt vermittelt.

BBNS FORDERUNGEN FÜR DEN KOALITIONSVERTRAG

Soziale und grüne Infrastruktur bedarfsgerecht gewährleisten

Überall bedarfsgerechte und gesetzlich geforderte Versorgung mit sozialer Infrastruktur, einschließlich wohnungsnaher und siedlungsnaher öffentlicher Grünanlagen, Spielplätze, Sportanlagen und Nahversorgung, sicherstellen 

Sicherung und bedarfsgerecher Ausbau von Nachbarschaftsflächen, freiflächenbezogenen Erholungsräumen, Freiflächen, unversiegelten Flächen, Vegetationsbeständen, z.B. Erhalt der Sportwiese im Jahnsportpark, Erhalt der grünen Höfe im Ilse-Kiez und im Grünen Kiez Pankow

Keine Waldinanspruchnahme bei Bauvorhaben, z.B. Emmauswald, Buch Am Sandhaus

Verpflichtender qualifizierter Freiflächengestaltungsplan im Baugenehmigungsverfahren

Klimaanpassungsgesetz Berlin (BäumePlus-Gesetz) umsetzen und ergänzen um Erhalt des gesamten vorhandenen Baumbestandes (auch auf privaten Flächen, z.B. der LWU)

Straßenumbau nur mit Rücksicht auf Baumbestand, z.B. Ollenhauerstraße, Torstraße

Den Erhalt von Spielplatz- und Erholungsflächen für Bestandsbewohner gesetzlich sichern und ein Überbauungsverbot in Berliner Bauordnung verankern, um einen Verlust durch Überbauen bei Nachverdichtung zu verhindern

Natürlichen Klima- und Hitzeschutz, Schutz des Wasserhaushalts, Landschafts-, Biotop- und Artenschutz, Städtebaukultur sichern

100% Transparenz und echte Beteiligung der Bevölkerung an der Stadtentwicklung

Frühzeitige Information und ergebnisoffene Bürgerbeteiligung auf Augenhöhe bei allen Aspekten der Stadtentwicklung sichern, z.B. Bauvorhaben Buch Am Sandhaus

Kostenlose uneingeschränkte Akteneinsicht ermöglichenAktuelle, digitalisierte Informationsangebote zu allen Bauvorhaben bereitstellen

Fristen für Beteiligung der Anwohnenden, Planungsbetroffenen, Fachöffentlichkeit, Umweltverbände auf 3 Monate verlängern

Natur- und Artenschutz stärken und kontrollieren

Arten-, Klima- und Hitzeschutz müssen bei allen Bauvorhaben bedacht und umgesetzt werden

Bauherren müssen in Bezug auf Natur- und Artenschutz kontrolliert werden

Unabhängige Artenschutzgutachten müssen verpflichtend sein bei allen Vorhaben der Stadtentwicklung

Moratorium für alle Baumfällungen und Stopp der aktuell geplanten Baumfällarbeiten, auch für zeitweilig ausgesetzte Straßenumbau- und Wohnungsbauprojekte

Baumfällgenehmigungen dürfen nicht automatisch mit der Baugenehmigung erteilt werden

Alternativen, die den Baumbestand schonen, sollen verpflichtend geprüft und umgesetzt werden müssen

Die Möglichkeit des finanziellen Ausgleichs für Baumersatzpflanzungen abschaffen

Nachhaltige LWU-Steuerung: Grünflächenschutz und verbindliche Bürgerbeteiligung statt neuer Betonwüsten

Steuerung der LWU durch den Senat im Hinblick auf nachhaltige, klimafreundliche Quartiersentwicklung, sowie Berücksichtigung aller Bedarfe wie Grünflächen, Sport- und Spielflächen

Hierbei Priorität auf Erhalt vorhandener Spiel- und Freiflächen und Baum- und Vegetationsbestand

Gerade bei Bauvorhaben der LWU muss es Transparenz und echte Bürgerbeteiligung geben

Planloses Bauen beenden, Gleichstellung aller vor dem Baugesetz herstellen

Weniger Genehmigungen für planloses Bauen nach §34 BauGB – Baugenehmigungen nur unter Beachtung von Infrastruktur und ökologischer, sozialer Aspekte erteilen

Gemeinbedarfs- und Infastrukturplanung deutlich stärken, mindestens auf gleichen Rang wie Bearbeitung des Einzelgrundstücks

Komplexe Planung und Deckung des Versorgungsbedarfs der Bevölkerung (Grün-, Erholungs- und Spielflächen, Nahverkehr, Bildung/Kindereinrichtung, Nahversorgung, Gesundheit und Pflege)

Als Planungsinstrumente hauptsächlich B-Pläne aufstellen

B-Plan-analoge Planungen aus DDR-Zeit als gleichwertig zu B-Plan behandeln, Aussagen der Planungen weitgehend belassen

Bereichsentwicklungspläne für alle Stadtteile und -quartiere in Verantwortung der Bezirksämter regelmäßig aktualisieren und durch Beschluss der BVV festsetzen

Bundesratsinitiative für eine Überarbeitung von § 34 BauGB anstreben – hin zu verpflichtender Bürgerbeteiligung und Beachtung der ökologischen, sozialen und verkehrlichen Infrastruktur

Handlungsfähigkeit der Bezirke stärken

Planungsrecht für Bauvorhaben soll – wegen der Kompetenz vor Ort – vorrangig bei den Bezirken liegen

Personelle, technische und finanzielle Stärkung der bezirklichen Behörden, vor allem der Umwelt- und Naturschutzämter – für eine Verwaltung, die geltendes Recht durchsetzen kann

Senat soll durch entsprechende Regelungen den Bezirken sorgfältige, qualitätvolle, nachhaltig tragfähige Planung  ermöglichen

Neubau mit Augenmaß und Verbesserungen der Lebensbedingungen für alle

Bei Nachverdichtung und Bau neuer Stadtquartiere die Bedürfnisse und Bedenken der Anwohnerschaft ernst nehmen und berücksichtigen

Für mehr bezahlbaren Wohnraum vor dem Neubau andere Wege priorisieren, z.B. Verstetigung von Sozialbindung, mehr Sozialbindung, Mietpreisbremse / Mietendeckel, Bekämpfung von Mietwucher (auch im Gewerbebereich!), bekämpfen illegaler Ferienwohnungen, Begrenzen von möbliertem Wohnen und Kurzzeitwohnen

Für neuen Wohnraum vor dem Neubau andere Wege priorisieren, z.B. Aufstockung, Bebauung bereits versiegelter Flächen, Umbau von leerstehenden Büroflächen (aktuell mehr als 2 Mio Quadratmeter)

Bestandsertüchtigung vor Abriss

Paradigmenwechsel: Bestandsertüchtigung, Sanierung und Umnutzung priorisieren statt Abriss-Neubau-Logik

Abriss-Moratorium erlassen – nicht zuletzt ein unabdingbarer Beitrag zur Klimneutralität, z.B. SEZ erhalten und weiterentwicklen, Sternhäuser an der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik erhalten und umnutzen

Vereinfachung und Anpassung der Bauvorschriften, um Nutzungsänderungen zu ermöglichen, z.B. Nutzungsänderung von Gewerberaum zu Wohnraum inkl. Mieterschutz

Gemeineigentum fördern

Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne umsetzen

Gesetz erlassen, das die Rückführung von Grund und Boden in Gemeineigentum fördert

Berlin darf keinen Grund und Boden mehr verkaufen und muss Vorkaufsrecht bei Immobilienverkäufen haben

Spekulative Grundstücksgeschäfte verhindern durch terminliche Auflagen für Baubeginn und Möglichkeit des Vorkaufsrechts für Berlin zum Original-Kaufpreis bei Nichteinhaltung

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